AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Behandlungsvertrages
- Für die Behandlung benötigen Sie eine ärztliche Verordnung. Diese erhalten sie von der Ärztin/vom Arzt Ihres Vertrauens. Die Verordnung muss neben persönlichen Daten, eine medizinische Diagnose, die Anzahl und Dauer der Behandlungseinheiten und die verordnete Behandlung beinhalten. Die ärztliche Verordnung begrenzt den Umfang der Behandlung. Sollte eine Behandlung darüber hinaus notwendig sein, benötigen Sie eine neue (falls Sie eine Rückerstattung wünschen auch chefärztlich bewilligte) ärztliche Verordnung.
- Wenn Sie die Leistung Ihrer Physiotherapeutin ausschließlich zur Prävention in Anspruch nehmen, benötigen Sie keine Verordnung. Präventive Leistungen dürfen nur an Gesunden erbracht werden. Sollten Sie z.B. unter Schmerzen leiden oder sollten Ihnen andere behandlungsbedürftige Leiden bekannt sein oder auftreten, teilen Sie dies Ihrer Physiotherapeutin sofort mit.
- Die Kosten der Behandlung werden Ihnen bei Behandlungsbeginn bekannt gegeben. Ihre Physiotherapeutin hat keinen Vertrag mit Ihrem Krankenversicherungsträger. Sie begleichen die Kosten bei ihrer Therapeutin als Wahltherapeutin und suchen bei Ihrem zuständigen Krankenversicherungsträger um teilweisen Rückersatz gemäß dem Kassentarif/satzungsmäßigen Kostenzuschuss an.
- Die Therapie wird entweder bar nach jeder Einheit oder mittels Überweisung nach der vereinbarten Anzahl bezahlt. Ihre Physiotherapeutin stellt Ihnen am Ende der Behandlung (bzw. Behandlungssitzungen der ärztlichen Verordnung) eine Sammelrechnung aus. Diese können Sie gemeinsam mit der chefärztlich bewilligten Verordnung bei Ihrem Krankenversicherungsträger einreichen. Informationen zur Anhöhe des Kostenersatzes bei Ihrem Krankenversicherungsträger.
- Ihre Physiotherapeutin ist Begleiterin auf Ihrem ganz persönlichen Weg und steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Im Rahmen der Erstbegutachtung werden Behandlungsziel und -maßnahmen besprochen und vereinbart. Eine erfolgreiche Behandlung setzt voraus, dass Sie Ihrer Physiotherapeutin Auskunft geben über Ihren Gesundheitszustand und die mit den aktuellen Beschwerden in Zusammenhang stehenden sowie bisher vorgenommenen Untersuchungen und Behandlungen. Ihre Physiotherapeutin unterstützt Sie dabei durch gezielte Fragestellungen.
- Ihre Physiotherapeutin unterbreitet Ihnen auf der Grundlage der ärztlichen Verordnung und der Erstbegutachtung einen Behandlungsvorschlag. Es obliegt Ihnen, dieses Angebot anzunehmen oder Anpassungen mit Ihrer Physiotherapeutin abzusprechen.
7. Zur Erreichung des bestmöglichen Behandlungserfolges ist Ihre Mithilfe unentbehrlich. Mithilfe kann bedeuten, bestimmte Handlungsanleitungen zu befolgen, erlernte Übungen zu wiederholen oder gewisse Handlungen zu unterlassen.
- Alle Informationen, die Sie Ihrer Physiotherapeutin geben, unterliegen der Verschwiegenheitspflicht. Es wird davon ausgegangen, dass ein Informationsaustausch zum Zwecke der Behandlungsoptimierung mit der verordnenden Ärztin/dem verordnenden Arzt als auch den weiteren, von Ihnen genannten und an der Behandlung beteiligen Gesundheitsberufen gewünscht ist. Ohne Ihr Wollen werden diese Informationen keiner anderen Person weitergegeben.
9. Ihre Physiotherapeutin ist gesetzlich zur Dokumentation verpflichtet. Auf Ihr Verlangen können Sie Einsicht in die Dokumentation nehmen und gegen Kostenersatz Kopien erhalten. Nach Beendigung der Behandlung verbleibt die Dokumentation bei Ihrer Physiotherapeutin und wird über den gesetzlich verpflichtenden Zeitraum von 10 Jahren aufbewahrt.
10. Können Sie einen vereinbarten Behandlungstermin nicht wahrnehmen, werden Sie ersucht, dies unverzüglich – spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin – Ihrer Physiotherapeutin mitzuteilen. Andernfalls behält sich Ihre Physiotherapeutin das Recht vor, den nicht wahrgenommenen Termin in der Höhe jener Kosten, die Sie auch bei durchgeführter Behandlung zu zahlen gehabt hätten, in Rechnung zu stellen. Diese Kosten können nicht beim Krankenversicherungsträger geltend gemacht werden.